Beitragsordnung des SCH
Nach §5 der Satzung des SCH werden unterschieden:
- Vollmitglieder
- Mitglieder auf Probe
- Jugendmitglieder
- Ehrenmitglieder
- Passive Mitglieder
Vollmitglieder sind die volljährigen Mitglieder, sofern durch Ausbildungs- oder Studienzeit die Mitgliedschaft als Jugendmitglieder nicht gemäß Ziffer 3 Satz 2 verlängert wurde. Vollmitglieder zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr, die bis zum 1. Mai des Aufnahmejahres fällig wird. Ehepaare zahlen insgesamt den eineinhalbfachen Jahresbeitrag und bei Aufnahme nur die einfache Aufnahmegebühr eines Vollmitgliedes. Dies gilt sinngemäß auch bei späterer Aufnahme des Ehepartners. Bei Mitgliedschaften beider Elternteile zahlen Familien zusätzlich nur den entsprechenden Beitrag für das älteste Kind, weitere Kinder sind beitragsfrei.
Jugendmitglied ist jeder Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Die Jugendmitgliedschaft verlängert sich bis zum Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums, jedoch nicht länger als bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Über 18. Jahre alte Mitglieder haben die Ausbildungs- oder Studienzeit durch Vorlage einer Semesterbescheinigung o. Ä. bis 28.02. jeden Jahres nachzuweisen. Bei Fehlen des entsprechenden Nachweises wird der Beitrag eines Vollmitglieds erhoben. Bei der Überleitung des Jugendmitglieds in eine Vollmitgliedschaft entfällt die Aufnahmegebühr, wenn die Jugendmitgliedschaft drei Jahre bestanden hat. Für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr kann ein niedriger Jugendlichenbeitrag fest-gesetzt werden.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Eine Mitgliedschaft auf Probe besteht für Erwachsene nach Eintritt in den Segelclub Hersbruck e.V. mindestens ein Jahr, höchstens zwei Jahre. Mitglieder auf Probe entrichten den selben Beitrag wie Vollmitgliedern. Nach Aufnahme als Vollmitglied wird der Aufnahmebeitrag fällig. Ziffer 2 ist anzuwenden.
Die Mitgliedsbeiträge und die Gebühren werden in der Jahreshauptversammlung, die im ersten Vierteljahr statt findet, festgesetzt. Jedes Mitglied, bzw. jedes Paar oder jede Familie erhält eine Jahresrechnung über Beiträge und Gebühren, die unabhängig vom Aufnahmedatum für das volle Kalenderjahr erhoben und bis zum 1. 5. des selben Jahres, bei späterer Aufnahme 30 Tage nach der Zustellung, fällig werden.
Wehr- und Ersatzdienstpflichtige sind für ein volles Jahr beitragsfrei. Das Präsidium ist von der Einberufung zu unterrichten. Werden innerhalb des Wehr- oder Ersatzdienstes ein Bootsliegeplatz oder eine Segelgenehmigung beansprucht, so sind die Gebühren hierfür zu entrichten.
Fällige Beiträge von Vollmitgliedern werden ggf. zweimal angemahnt und anschließend gerichtlich eingetrieben. § 6, letzter Absatz der Satzung bleibt unberührt. Ebenso erlischt nach zweimaliger erfolgloser Mahnung von Außenständen von Jugendlichen und Mitgliedern auf Probe ihre Mitgliedschaft.
Im Falle eines Notstandes des Mitglieds kann auf Antrag und nach Zustimmung des Präsidiums de Mitgliedsbeitrag für eine Zeitdauer von nicht mehr als einem Jahr gestundet werden.
Passive Mitglieder zahlen den halben Jahresbeitrag eines Vollmitgliedes.
Jahresbeiträge des Segelclub Hersbruck
- Vollmitglieder: € 120,—
- Mitglieder auf Probe: € 120,—
- Jungendmitglieder: € 50,— (deren Elternteil keine Vollmitglieder sind, in Ausbildung bis max. 27)
- Familienmitgliedschaft: € 195,— (Eltern einschl. aller Kinder in Ausbildg bis max 27 Jahre)
- Mitglied eines Familienangehörigen: € 55,— (Ehepartner oder erwachsenes Kind)
- Kindermitgliedschaft: € 30,— (bis 15 Jahre, wenn ein Elternteil Vollmitglied ist)
- Passive Mitglieder € 60,—
- Einmalige Aufnahmegebühr € 300,—
- Bootsliegeplätze:
- Sommer € 60,—
- Winter € 60,—
- Gastlieger: € 100,—
- Urlaub: € 10,—/Woche