Platzordnung für das Clubgelände
Seepromenade 2, 91230 Happurg
Das Gelände dient der Pflege und Förderung des Segelsports. Zu seiner Erhaltung und bestmöglichen Nutzung ist es Pflicht jedes Benutzers, die nachstehende Platzordnung einzuhalten.
1. Allgemeine Flächen
Allgemeine genutzte und befahrene Flächen unterliegen der Sorgfaltspflicht aller Benutzer und sind von diesen in Ordnung zu halten. Abfälle aller Art sind zu beseitigen. Andere, als zur Ausübung des Segelsports erforderlichen Gegenstände / Fahrzeuge dürfen nicht gelagert oder abgestellt werden.
2. Bootsstellplätze / Trailer
Die Bootsabstellplätze dienen ausschließlich dem abstellen der Boote. Trailer sind auf den dafür vorgesehen Flächen abzustellen. Sauberhaltung und Pflege obliegen den jeweiligen Inhabern. Der Segelclub haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung.
3. Verkehr und Parken
Es ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Kraftfahrzeuge dürfen nur an den dafür vorgesehen Parkflächen an der Straßenseite abgestellt werden. Das Befahren der Bootsliegeplätze hat in jedem Fall zu unterbleiben. Gästeautos bleiben außerhalb des Geländes.
4. Hunde
Hunde sind stets an der Leine zu führen. Besitzer haften für ihre Tiere.
5. Sonstiges
Bei Betreten und Verlassen des Geländes – auch kurzfristig – ist die Einfahrt stets zu schließen. Bei endgültigem Verlassen sind alle Ketten und Schlösser ordnungsgemäß anzubringen und abzuschließen. Eltern sorgen dafür, dass ihre Kinder die Platzordnung einhalten. Gäste haben grundsätzlich nur in Begleitung von Mitgliedern Zutritt. Ausnahmen sind erforderlichenfalls mit dem Platzwart zu klären.
Bei Unregelmäßigkeiten ist umgehend der Platzwart und / oder der 1. Vorsitzende zu verständigen.
Der Vorstand des SCH
