Segelclub Hersbruck

Beitragsordnung des SCH

Nach §5 der Satzung des SCH werden unterschieden:

Vollmitglieder sind die volljährigen Mitglieder, sofern durch Ausbildungs- oder Studienzeit die Mitgliedschaft als Jugendmitglieder nicht gemäß Ziffer 3 Satz 2 verlängert wurde. Vollmitglieder zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr, die bis zum 1. Mai des Aufnahmejahres fällig wird. Paare / Partnerschaften zahlen bei Aufnahme nur die einfache Aufnahmegebühr eines Vollmitgliedes. Dies gilt sinngemäß auch bei späterer Aufnahme eines Partners. Bei Mitgliedschaften beider Partner zahlen Familien zusätzlich nur den entsprechenden Beitrag für das älteste Kind, weitere Kinder sind beitragsfrei.

Kinder- und Jugendmitglied ist jeder Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Die Jugendmitgliedschaft verlängert sich bis zum Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums, jedoch nicht länger als bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Über 18. Jahre alte Mitglieder haben die Ausbildungs- oder Studienzeit durch Vorlage einer Semesterbescheinigung o. Ä. bis 28.02. jeden Jahres nachzuweisen. Bei Fehlen des entsprechenden Nachweises wird der Beitrag eines Vollmitglieds erhoben. Bei der Überleitung des Jugendmitglieds in eine Vollmitgliedschaft entfällt die Aufnahmegebühr, wenn die Jugendmitgliedschaft drei Jahre bestanden hat. Für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr kann ein niedriger Jugendlichenbeitrag festgesetzt werden.

Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

Eine Mitgliedschaft auf Probe besteht für Erwachsene nach Eintritt in den Segelclub Hersbruck e.V. mindestens ein Jahr, höchstens zwei Jahre. Mitglieder auf Probe entrichten den selben Beitrag wie Vollmitgliedern. Nach Aufnahme als Vollmitglied wird der Aufnahmebeitrag fällig. Ziffer 2 ist anzuwenden.

Die Mitgliedsbeiträge und die Gebühren werden in der Jahreshauptversammlung, die im ersten Vierteljahr stattfindet, festgesetzt. Jedes Mitglied, bzw. jedes Paar oder jede Familie erhält eine Jahresrechnung über Beiträge und Gebühren, die unabhängig vom Aufnahmedatum für das volle Kalenderjahr erhoben und bis zum 1. 5. des selben Jahres, bei späterer Aufnahme 30 Tage nach der Zustellung, fällig werden.

Fällige Beiträge von Vollmitgliedern werden ggf. zweimal angemahnt und anschließend gerichtlich eingetrieben. §6, letzter Absatz der Satzung bleibt unberührt. Ebenso erlischt nach zweimaliger erfolgloser Mahnung von Außenständen von Jugendlichen und Mitgliedern auf Probe ihre Mitgliedschaft.

Im Falle eines Notstandes des Mitglieds kann auf Antrag und nach Zustimmung des Präsidiums de Mitgliedsbeitrag für eine Zeitdauer von nicht mehr als einem Jahr gestundet werden.

Passive Mitglieder zahlen den halben Jahresbeitrag eines Vollmitgliedes.

Leisten von Arbeitsstunden im Verein:

Jedes aktive Mitglied (Vollmitglied, Mitglied auf Probe, Partner- und Familienmitgliedschaft) hat im Sinne seiner Sorgfaltspflicht für den Segelclub jährlich mind. 5 Arbeitseinsatzstunden zu leisten.

Der Platzwart setzt dazu 3 Arbeitseinsatztermine im Jahr an. Außerdem werden folgende Aktivitäten als Arbeitseinsatz anerkannt: aktive Ausbildung von SBF (Sport-Boot-Führer-scheine), Mitwirkung an Regatten (Ranglistenregatten und Läufe zur Vereinsmeisterschaft/Ansegeln/Sommerregatta/Absegeln) als Helfer in der Wettfahrtleitung (Startboot/Sicherungsboot) oder Küchendienst.

Weiter kann der Platzwart oder ein Mitglied des Präsidiums Arbeitsstunden bei von diesen angesetzten Sonderarbeitseinsätzen anerkennen.

Den Mitglieder des Vorstands wird ihrer Amtstätigkeit die Arbeitsstunden anerkannt.

Für eine nicht abgeleistete Pflichtarbeitsstunde werden zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag Ersatzgebühren je versäumte Arbeitsstunde in Höhe von 15,00 €/Stunde erhoben (maximal 5 Stunden je Jahr).

Jahresbeiträge des Segelclub Hersbruck

Regelungen zu Gebühr und Kaution für Schlüssel siehe Platzordnung.